Internationales Personalmanagement Personalbetreuung

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Personalbetreuung

Bei einer „Entsendung“ von bis zu drei Monaten spricht man nach deutschen Reglement normalerweise von einer Dienstreise. Hier greifen die Dienstreiseregelungen. Eine Abordnung bezeichnet eine befristete Auslandstätigkeit. Hierfür wird ein zusätzlicher sog. Entsendungsvertrag geschlossen, der Zulagen, Heimreisen etc. regelt. Diese Form wird insbesondere angewendet für Projektarbeiten oder auch zur Job-Rotation als Personalentwicklungsmaßnahme. Bei einer Versetzung ruht das Arbeitsverhältnis im Ausgangsland. Es besteht nach Ablauf der Versetzung Anspruch auf Wiedereingliederung. Bei einem Übertritt wird das bisherige Arbeitsverhältnis beendet. Die verschiedenen Vertragsformen bedingen unterschiedliche arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Konsequenzen.

 

 

 

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